Rechtlicher Rahmen
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA), Richtlinie (EU) 2019/882, führt EU-weit einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen ein. Dazu zählen unter anderem Webseiten, mobile Apps sowie Bank- und Zahlungsdienstleistungen. Ab dem 28. Juni 2025 gelten diese Anforderungen auch für große Unternehmen wie die CA Auto Bank S.p.A. Diese müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.
Der EAA gilt für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter:
- Websites und mobile Anwendungen
- Bank- und Zahlungsdienstleistungen
- E-Commerce-Dienste
- Dienstleistungen im Personenverkehr
Technische Anforderungen an die Barrierefreiheit
Eine Website oder App gilt nach deutschem Recht (gemäß BFSG und BITV 2.0) als barrierefrei, wenn sie die vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllt: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
- Bedienbarkeit: Alle Inhalte und Funktionen des Dienstes müssen für alle Nutzer – auch ohne Maus (nur per Tastatur) oder mit assistiven Technologien – vollständig bedienbar sein.
- Verständlichkeit: Die angebotenen Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein:
- Einfache und intuitive Bedienung: Navigationsstrukturen und Interaktionen sind konsistent und erwartbar gestaltet.
- Mehrkanal-Prinzip: Informationen werden so bereitgestellt, dass sie über verschiedene Sinneskanäle (z. B. Text-zu-Sprache, visuelle Kontraste) wahrgenommen werden können.
- Geräteunabhängigkeit: Der Zugriff auf Dienste und Informationen ist unabhängig vom verwendeten Endgerät (z. B. Desktop, Smartphone, Tablet) effektiv möglich.
- Fehlerunterstützung: Nutzer werden dabei unterstützt, Eingabefehler zu vermeiden oder zu korrigieren, um eine zufriedenstellende Nutzung zu gewährleisten.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgese
Feedback und Meldungen
Das Gesetz sieht vor, dass Nutzer die zuständigen Stellen über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsrichtlinien informieren können.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Meldungen zur Barrierefreiheit der digitalen Angebote der CA Auto Bank S.p.A. senden Sie bitte per E-Mail an kontakt.de@ca-autobank.com. Ihre Meldung sollte die genaue URL der Webseite oder den Namen der Anwendung enthalten, auf die sie sich bezieht. Die CA Auto Bank verpflichtet sich, Ihre Anfrage innerhalb von 30 Tagen zu beantworten.