Rechtlicher Rahmen
Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA), Richtlinie (EU) 2019/882, führt EU-weit einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen ein. Dazu zählen unter anderem Webseiten, mobile Apps sowie Bank- und Zahlungsdienstleistungen. Ab dem 28. Juni 2025 gelten diese Anforderungen auch für große Unternehmen wie die CA Auto Bank S.p.A. Diese müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.
Der EAA gilt für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter:
- Websites und mobile Anwendungen
- Bank- und Zahlungsdienstleistungen
- E-Commerce-Dienste
- Dienstleistungen im Personenverkehr
In Italien schafft das Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 bereits seit Jahren die rechtliche Grundlage, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den IT-Lösungen öffentlicher und privater Einrichtungen zu erleichtern. Mit der Umsetzung ist die AgID (Agentur für das digitale Italien) betraut, welche die technischen Anforderungen, Prüfverfahren und die Vorlage für die jährliche Erklärung zur Barrierefreiheit festlegt. Der EAA ersetzt dieses Gesetz nicht, sondern erweitert dessen Anwendungsbereich und harmonisiert die Vorschriften auf europäischer Ebene.
Technische Anforderungen
Eine Website oder App gilt als barrierefrei, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Nutzbarkeit: Die Inhalte und Funktionen des Dienstes sind für alle Nutzer bedienbar.
- Verständlichkeit: Die angebotenen Informationen sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Einfache und intuitive Bedienung: Notwendige Aktionen, um Dienste und Informationen zu erhalten, sind stets einheitlich und leicht verständlich.
- Effiziente Nutzung: Inhalte, Darstellung und Bedienung sind voneinander getrennt. Informationen können über verschiedene Sinneskanäle wahrgenommen werden.
- Effektivität: Notwendige Aktionen zum Abrufen von Diensten und Informationen sind unabhängig vom verwendeten Gerät (z. B. Computer, Smartphone) möglich.
- Zufriedenstellende Nutzung: Der Zugang zu Diensten und Informationen wird ohne unzumutbare Erschwernisse oder Einschränkungen für den Nutzer gewährleistet.
Mit der letzten Gesetzesnovelle wurde der Anwendungsbereich auf weitere Akteure ausgeweitet, darunter auch auf große Unternehmen wie die CA Auto Bank S.p.A. Die gemäß Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 erstellten Erklärungen zur Barrierefreiheit für unsere Angebote finden Sie hier:
Feedback und Meldungen
Das Gesetz sieht vor, dass Nutzer die zuständigen Stellen über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsrichtlinien informieren können.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Meldungen zur Barrierefreiheit der digitalen Angebote der CA Auto Bank S.p.A. senden Sie bitte per E-Mail an kontakt.de@ca-autobank.com. Ihre Meldung sollte die genaue URL der Webseite oder den Namen der Anwendung enthalten, auf die sie sich bezieht. Die CA Auto Bank verpflichtet sich, Ihre Anfrage innerhalb von 30 Tagen zu beantworten.
Sollten Sie keine oder nur eine unzureichende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde an die AgID unter der E-Mail-Adresse protocollo@pec.agid.gov.it richten.